Behandlung von Notfällen und Berufsunfällen

Unfälle wie Verätzungen, Verbrennungen oder Verletzungen bedürfen der sofortigen ärztlichen Begutachtung. Wenn chemisch gefährliche Substanzen in das Auge gekommen sind, sollte bereits am Unfallort unverzüglich mit z.B. Wasser für mindestens 15 Minuten gespült werden.

Bei plötzlich aufgetretenen Sehstörungen oder Schmerzen bitten wir vorab um telefonische Kontaktaufnahme.

Ausserhalb unserer Öffnungszeiten

Ausserhalb unserer Öffnungszeiten gibt es einen augenärztlichen Notdienst. Hier können dringende und plötzlich aufgetretene Notfall-Erkrankungen oder Verletzungen der Augen behandelt werden.

Tel: 0800-33 66 55

Patienten aus dem Kanton Zürich

Sie können beim ÄRZTEFON den diensthabenden Augenarzt erfragen.
Tel: 0800-33 66 55
Tel: 044 - 780 84 44

Patienten anderer Kantone

Über unseren Anrufbeantworter erfahren Sie den notdiensthabenden Augenarzt der Region.
Tel: 044 - 780 84 44
Tel: 044 - 780 84 44

Patienten anderer Kantone

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Tel: 044 - 780 84 44

Wann handelt es sich um einen augenärztlichen Notfall?

  • Die häufigsten Notfallsituationen verursachen Fremdkörper (z.B. Metallsplitter) auf der Binde- oder Hornhaut. Sie verursachen Schmerzen, tränende, gerötete Augen und einen Lidkrampf. Die Therapie beinhaltet die Entfernung des Fremdkörpers und anschliessende Antibiotikasalbentherapie.
  • Stumpfe Gewalteinwirkungen durch zum Beispiel einen Faustschlag, einen Tennisball oder Sektkorken führen zu vielfältigen Verletzungen am Auge. Durch die Verformung des Augapfels kommt es zu Zerreissungen in verschiedenen Bereichen. Nicht selten können wegen einer Blutung in der Vorderkammer des Auges die hinteren Augenabschnitte nicht beurteilt werden. Meist wird das Auge zunächst ruhiggestellt, damit sich das Blut absetzen kann. Schwerwiegende Verletzungen müssen operativ versorgt werden.
  • Die gefährlichsten Augenverletzungen entstehen bei Verätzungen durch Laugen, Säuren oder Lösungsmittel. Sie erfordern sofortiges Handeln: Reichliches Spülen innerhalb von Sekunden mit jedweder neutralisierender Flüssigkeit (z.B. Leitungswasser, Mineralwasser, Limonade, Tee, möglichst keine Milch verwenden!). Grobe Partikel (z.B. Kalk) sollten vorsichtig aus dem Bindehautsack entfernt werden. Dann sollte ein rascher Transport des Patienten zum nächstgelegenen Augenarzt bzw. in die Augenklinik erfolgen.

  • Ein plötzlicher, also akut auftretender Verlust des Sehvermögens auf einem Auge sollte immer umgehend dem Augenarzt/Augenärztin vorgestellt werden. Es kann sich um Durchblutungsstörungen, eine Netzhautablösung oder um eine Entzündung oder Verletzung verschiedener Augenabschnitte handeln.

  • Auch die Wahrnehmung von Photopsien (helle Lichtblitze) sowie das plötzliche Auftreten einer Vielzahl von „Mouches volantes“ (kleine, bewegliche Schatten) sind abklärungsbedürftig. So kann doch in Einzelfällen ein Netzhautriss und/oder eine Glaskörperblutung die Ursache darstellen.