Sehtests und Führerscheingutachten

Allgemeine Sehtests betreffen die Sehschärfe der Augen. Im Besonderen können in der Praxis auch die Kontrastsehschärfe, die Farbsehtüchtigkeit, das Gesichtsfeld und das räumliche Sehen untersucht werden.

Beim Führerscheingutachten wird die Gesichtsfelduntersuchung mit dem Goldmann-Perimeter überprüft. Hier geht es um die Ausdehnung des beidäugigen Gesichtsfeldes in der horizontalen Ebene wie auch um den Ausschluss von zentral gelegenen Gesichtsfelddefekten. Des weiteren werden die Sehschärfe mit und ohne Brillenkorrektur, die Augenbeweglichkeit, das räumliche Sehen sowie die Pupillenreaktionen überprüft.

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